Finanzierung der Therapie
Sprachtherapien bei Kindern des Kantons Zürich werden über das AJB (Amt für Jugend und Berufsberatung des Kantons Zürich) abgeklärt, verordnet und finanziert.
Bei ärztlichen Verordnungen (Kinder und Erwachsene) bezahlt in der Regel die Krankenkasse des Patienten.
Eine Therapie kann auch privat bezahlt werden. Der Kostenansatz richtet sich nach den geltenden Tarifen des Kantons Zürich.
Für die Reittherapie oder das heilpädagogische Reiten können auch Stiftungen für eine Unterstützung angefragt werden.